您的浏览器禁用了JavaScript(一种计算机语言,用以实现您与网页的交互),请解除该禁用,或者联系我们。 [OECD]:经济合作与发展组织《2025年更新》 - 发现报告

经济合作与发展组织《2025年更新》

商贸零售 2026-03-19 OECD caddie💞
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OECD Leitfadenzur Bekämpfungvon Bieterabsprachenim öffentlichenBeschaffungswesen (2025Update) Dieses Dokument wurde am 19.06.2025 vom Wettbewerbsausschuss genehmigt und zur Veröffentlichungfreigegeben. Dieses Dokument sowie die darin enthaltenen Daten und Karten berühren weder den völkerrechtlichen Status vonTerritorien noch die Souveränität über Territorien, den Verlauf internationaler Grenzen und Grenzlinien sowie denNamen von Territorien, Städten oder Gebieten. Bitte zitieren Sie diese Publikation wie folgt: OECD (2026),OECD Leitfaden zur Bekämpfung von Bieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen (2025 Update),OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/cea5b1e1-de. ISBN 978-92-64-95272-0 (PDF)ISBN 978-92-64-63386-5 (HTML) Bildnachweis:Deckblatt © shironosov/iStock by Getty Images Plus. Korrigenda zu OECD-Publikationen sind verfügbar unter: https://www.oecd.org/en/publications/support/corrigenda.html.© OECD 2026 Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) Dieses Werk wird unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung 4.0 International“ verfügbar gemacht. Mit der Nutzung dieses Werks erklären Sie sich mit denBedingungen dieser Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) einverstanden.Namensnennung– Sie müssen das Werk zitieren.Übersetzungen– Sie müssen die Originalfassung zitieren, Veränderungen an der Originalfassung kennzeichnen und den folgenden Text hinzufügen:Bei Diskrepanzen zwischender Originalfassung und der Übersetzung gilt nur der Text der Originalfassung.Bearbeitungen– Sie müssen die Originalfassung zitieren und den folgenden Text hinzufügen:Dies ist eine Bearbeitung einer Originalfassung der OECD. Die in dieser Bearbeitungzum Ausdruck gebrachten Meinungen und Argumente sollten nicht als die offizielle Auffassung der OECD oder ihrer Mitgliedsländer ausgewiesen werden.Material Dritter– die Lizenz gilt nicht für Material Dritter, das im Werk enthalten ist. Wenn Sie solches Material nutzen, sind Sie dafür verantwortlich, die Genehmigung derRechteinhaber einzuholen, und für etwaige Ansprüche wegen Rechtsverletzung.Sie dürfen das OECD-Logo, die visuelle Identität der OECD und das Titelbild nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verwenden, und Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dassdie OECD Ihre Nutzung des Werks unterstützt.Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Lizenz ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren beigelegt, das der Schiedsordnung des Ständigen Schiedshofs (Permament Court ofArbitration – PCA) in der Fassung von 2012 folgt. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Paris (Frankreich). Die Zahl der Schiedsrichter*innen beträgt eins. Vorwort Öffentlicheund private Organisationen greifen häufig auf wettbewerbsorientierte Vergabeverfahrenzurück, um benötigte Güter und Dienstleistungen zu beschaffen.Wenn Bieterinnen und Bieter ihreAngeboteehrlich und unabhängig voneinander erstellen, gewährleisten die Vergabeergebnisse ein gutesPreis-Leistungs-Verhältnis.Bieterabsprachen liegen vor, wenn Unternehmen sich absprechen, um Preisezuerhöhen oder die Qualität ihrer Angebote zu senken.Bieterabsprachen sind nach demWettbewerbsrechtin allen OECD-Mitgliedstaaten illegal.In vielen von ihnen stellen sie eine Straftat dar.Sie sind im öffentlichen Beschaffungswesen besonders schädlich, da sie öffentliche Dienstleistungenbeeinträchtigen,öffentliche Mittel verschwenden und das Vertrauen in denöffentlichen Sektoruntergraben. In(2023[1]),hat der Rat der OECD auf Ministerebene die Empfehlung zur Bekämpfung vonBieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen[OECD-LEGAL-0396]überarbeitet.Die Empfehlungzielt darauf ab, einen wirksamen Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen zu fördern, das Risikovon Bieterabsprachen zu verringern, die Aufdeckung von Kartellenim Bereich der Bieterabsprachenzuerleichtern und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu unterstützen. Entsprechend den Vorgabendes Rates hat dasWettbewerbskomitee2025den Leitfadenzur BekämpfungvonBieterabsprachenim öffentlichen Beschaffungswesen überarbeitet. Dabei zog esErkenntnisse ausden„Roundtables“desWettbewerbskomiteeszu Kartellen,aus Verfahren des KartellrechtsvollzugsundausAdvocacy-Initiativen in OECD-und Nicht-OECD-Ländern heran,ebenso wie Erfahrungen desSekretariats aus Projekten zur Bekämpfung vonBieterabsprachenin der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Leitfaden sollBeschaffungs-und Wettbewerbsbehördenbei der Prävention und der Erkennung vonBieterabsprachen unterstützen.Er enthält allgemeine Grundsätze,die flexibel an die jeweiligenAusschreibungsverfahren angepasst werden können. Enthalten sind Abschnitte zu den Formen vonBieterabsprachen sowie zu Ausgleichsmechanismen, die Kartelle nutzen können.Der Leitfadenerläutertzudem die Zusammenhänge zwischenBieterabsprachen und anderenrechtswidrigen Verhaltensweisenundzeigtauf, welche Merkmale von Angebot und Nachfrage Absprachenbegünstigen können.DerHauptteil besteht aus zwei Checklisten: •EineCheckliste für die Ausschreibungsgestaltung,in der eine Reihe von Ma